Im Jahr 2024 gab es einige bedeutende Änderungen und Anpassungen im Wettbewerbsrecht, insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie durch europäische Vorgaben, die das deutsche Recht beeinflusst haben. Hier sind die wichtigsten Neuerungen: 1. Einführung strengerer Vorschriften gegen
Entscheidungen im Wettbewerbsrecht in Deutschland und der Europäischen Union
In jüngster Zeit haben mehrere Entscheidungen das Wettbewerbsrecht in Deutschland und der Europäischen Union maßgeblich geprägt. Nachfolgend werden einige dieser Urteile beschrieben: 1. Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 23. April 2024 (Az.: II ZR 99/22) 2. Europäischer Gerichtshof (EuGH) –
Entwickeln Affiliates eigene Leistungen, deren Inhalt sie nach eigenem Ermessen gestalten, ist die Werbung über den Affiliate-Link in eigener Verantwortung des Affiliates
a) Der innere Grund für die Zurechnung der Geschäftstätigkeit des Beauftragten gemäß § 8 Abs. 2 UWG liegt vor allem in einer dem Betriebsinhaber zugutekommenden Erweiterung des Geschäftsbetriebs und einer gewissen Beherrschung des Risikobereichs durch den Betriebsinhaber (Anschluss an BGH,
Die für Verletzungsunterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr erstreckt sich auf identische Verletzungshandlungen
a) Der für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgebliche Begriff der „allgemein anerkannten fachlichen Standards“ im Sinne von § 9 Satz 2 HWG ist unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2 BGB und
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Bei der Werbung für Lebensmittel wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, gibt der Gesetzgeber strikte Grenzen vor. Nahrungsergänzungsmittel sehen Arzneimitteln äußerlich sehr ähnlich. Der Hersteller sollte den Verbraucher jedoch nicht dazu verführen auf eine ähnliche Wirkung zu schließen. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel Den Umgang
Richtig für Lebensmittel werben

Der Gesetzgeber regelt das Lebensmittelrecht in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zweck des Gesetzes ist die Verhütung von Gefahren, um die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Außerdem möchte der Gesetzgeber den Verbraucher vor Täuschungen bewahren. Das kann
Zwischen einem Versandhändler und einem Logistikunternehmen besteht kein Wettbewerbsverhältnis nach § 8 UWG
Zwischen den Parteien des Rechtsstreits besteht entgegen der Auffassung des Landgerichts bereits kein Wettbewerbsverhältnis im Sinne der § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Bei der Beklagten handelt es sich nicht wie bei dem
Zweck von Wettbewerb

Qualität, Service und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, sind die entscheidenden Faktoren, die im Wettbewerb wachsen. Er übernimmt dadurch eine zentrale Koordinationsfunktion in der sozialen Marktwirtschaft. Stehen Unternehmen in Konkurrenz zueinander, so entsteht Druck. Der Druck, der entsteht ist wichtig. Dieser Druck
Streit um die Nordsee
Wind, Sand und Meer, dazu viel Küste und ein Seemann und schon sind wir an der Nordsee – die beste Kulisse um Fisch zu verkaufen. Die Nordsee ist mit ihrem Charakter weltweit einzigartig und unverwechselbar. In einem aktuellen Rechtsstreit ist
Bei kostenlosen Waren ergibt sich die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung auch daraus, dass sich die Beschenkten durch den kostenpflichtigen Erwerb anderer Produkte erkenntlich zeigen
1. Eine den Anwendungsbereich des § 7 Absatz 1 Satz 1 HWG eröffnende Produktwerbung liegt vor, wenn die Botschaft das Ziel verfolgt, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln oder Medizinprodukten zu fördern. Dies ist dann