Entwickeln Affiliates eigene Leistungen, deren Inhalt sie nach eigenem Ermessen gestalten, ist die Werbung über den Affiliate-Link in eigener Verantwortung des Affiliates

a) Der innere Grund für die Zurechnung der Geschäftstätigkeit des Beauftragten gemäß § 8 Abs. 2 UWG liegt vor allem in einer dem Betriebsinhaber zugutekommenden Erweiterung des Geschäftsbetriebs und einer gewissen Beherrschung des Risikobereichs durch den Betriebsinhaber (Anschluss an BGH,

Die für Verletzungsunterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr erstreckt sich auf identische Verletzungshandlungen

a) Der für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgebliche Begriff der „allgemein anerkannten fachlichen Standards“ im Sinne von § 9 Satz 2 HWG ist unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2 BGB und

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Kräuter, Thymian, Heilpflanze

Bei der Werbung für Lebensmittel wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, gibt der Gesetzgeber strikte Grenzen vor. Nahrungsergänzungsmittel sehen Arzneimitteln äußerlich sehr ähnlich. Der Hersteller sollte den Verbraucher jedoch nicht dazu verführen auf eine ähnliche Wirkung zu schließen. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel Den Umgang

Richtig für Lebensmittel werben

Salz

Der Gesetzgeber regelt das Lebensmittelrecht in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zweck des Gesetzes ist die Verhütung von Gefahren, um die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Außerdem möchte der Gesetzgeber den Verbraucher vor Täuschungen bewahren. Das kann

Zwischen einem Versandhändler und einem Logistikunternehmen besteht kein Wettbewerbsverhältnis nach § 8 UWG

Zwischen den Parteien des Rechtsstreits besteht entgegen der Auffassung des Landgerichts bereits kein Wettbewerbsverhältnis im Sinne der § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Bei der Beklagten handelt es sich nicht wie bei dem

Bei kostenlosen Waren ergibt sich die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung auch daraus, dass sich die Beschenkten durch den kostenpflichtigen Erwerb anderer Produkte erkenntlich zeigen

1. Eine den Anwendungsbereich des § 7 Absatz 1 Satz 1 HWG eröffnende Produktwerbung liegt vor, wenn die Botschaft das Ziel verfolgt, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln oder Medizinprodukten zu fördern. Dies ist dann