Gewinnspielrecht/ Glückspielrecht

Glücksspielrecht für Glücksspielunternehmen

Das Glücksspielrecht bewegt sich zwischen allgemeinen zivilrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und auch strafrechtlichen Vorschriften. Es wurde in vielen Staaten unterschiedlich intensiv reguliert. In Deutschland müssen die §§ 284, 285, 286, 287 StGB ebenso berücksichtigt werden, wie §§ §§ 657, 661, 661a BGB, der Glückspielstaatsvertrag, die §§ 3, 4 Nr. 5, 11 UWG. Die Spielverordnung (SpielVO) regelt gewerbliche Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten sowie andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten.

In Deutschland und der EU befinden sich glückspielrechtlich überaus restriktive Regelungen. Allerdings hat nicht zuletzt die Rechtsprechung des EuGH auch dazu geführt, das bisher staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland tendenziell abzumildern, da einige private Glückspielanbieter aus anderen Staaten die Dienstleistungsfreiheit verletzt sahen und sich dies allein mit Jugendschutz nicht rechtfertigen liess.

Dementsprechend existieren nunmehr neben den staatlichen Lotterie- und Losanbietern viele private Unternehmen, die bspw. Sportwetten oder allgemeine Wetten durchführen.

Glücksspielrecht für temporäre Glücksspiel-/Gewinnspielveranstalter

Das Glücksspielrecht spielt nicht für Glücksspielunternehmen, die nahezu ausschliesslich Glückspiele veranstalten, sondern auch allgemein solche Unternehmen eine Rolle, die lediglich anlässlich einer besonderen Werbekampagne einmalig oder mehrmals begleitend eine Wette oder eine Verlosung durchführen wollen.

Im Glücksspielrecht können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Wettbewerbsrechtliche, spielrechtliche und strafrechtliche Prüfung von Werbe- und Veranstaltungskonzepten
  • Beratung und Vertretung in Schließungs- und Untersagungsverfügungen sowie Gewerbeverboten
  • Geltendmachung (Abmahnung) und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Beseitigungsansprüche, Schadensersatz sowie evtl Nebenansprüche
  • Vertretung vor nationalen Gerichten und dem EuGH sowie Begleitung in grenzüberschreitenden Transaktionen
  • Prüfung und Durchführung von Staatshaftungsklagen

Weitere Themen zum Glückspielrecht/ Gewinnspielrecht:

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