Worum geht es?

Wettbewerbsrecht ist Werberecht; reguliert wird die Art und Weise der Werbung im Sinne einer einzelnen Massnahme aus dem Marketingmix. Dies erfolgt unabhängig vom verwendeten Medium und losgelöst vom angesprochenen Publikum. So stellt sich (auch) ein einzelnes Schreiben eines Unternehmens an einen Kunden bereits als “Werbung” im Rechtssinne dar.

Gegen wettbewerbswidriges Verhalten wird in der Regel mittels einer Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgegangen. Dabei handelt es sich um ein ungeregeltes Rechtsinstitut. Der berechtigt Abgemahnte muss in aller Regel dem abmahnenden Wettbewerber die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme erstatten. Diese Kosten beginnen bei ca. 500 EUR im Falle verhältnismässig einfacher, “ungefährlicher” Verstösse und können schnell den mittleren vierstelligen Bereich erreichen. Auch im Lichte dieses Umstandes empfiehlt sich die vorherige Prüfung der Marketingmassnahme.

Erfolgt im übrigen keine inhaltlich ausreichende Unterlassungserklärung, kann der Wettbewerber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Ablauf der in einer Abmahnung – häufig kurz – bemessenen Frist, kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchgeführt werden. Das Gesamtverfahren vermag zwei summarische und drei Hauptsacheverfahren zu umfassen.

Im folgenden stellen wir Ihnen Muster zur Verfügung:

 

Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erfordert formale Inhalte wie einen konkreten Wettbewerbsverstoss, eine fristgebundene Unterlassungserklärung sowie die androhnung gerichtlicher Schritte.

Muster Abmahnungen
Einstweilige Verfügung

Ein Antrag auf Erlass einer wettbewerbsrechtlichen Einstweilige Verfügung (Verfügungsantrag) erfolgt typischerweise nach fruchtlosem Fristablauf einer Abmahnung.

Muster Verfügungsantrag
Muster