Salz

Der Gesetzgeber regelt das Lebensmittelrecht in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zweck des Gesetzes ist die Verhütung von Gefahren, um die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Außerdem möchte der Gesetzgeber den Verbraucher vor Täuschungen bewahren. Das kann beispielsweise die korrekte Information über Inhaltstoffe von Lebensmitteln betreffen.

Damit entsteht eine unmittelbare Schnittmenge zwischen Lebensmittelrecht und Wettbewerbsrecht. Der Gesetzgeber sichert mit dem Lebensmittelrecht nämlich automatisch auch einen saubereren Wettbewerb.

Health Claims Verordnung

Darüber hinaus gibt es die Health Claims Verordnung. Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die EU hat dieses Regelwerk geschaffen, um flächendeckend einen guten Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Lebensmittelhersteller sowie Händler dürfen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben nur verwenden, wenn sie ausdrücklich im Anhang der Verordnung stehen. Lebensmittelhersteller sind verpflichtet, die dort enthaltenen Anforderungen einzuhalten.

Vielschichtige Regelungen

Der Gesetzgeber bietet eine ganze Fülle von einzuhaltenden Gesetzesregelungen. Sie reichen von der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), über die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) bis hin zur Lebensmittelinformationsverordnung. Lebensmittelrechtliche Fälle gestalten sich daher oftmals vielschichtig. Komplexes Fachwissen ist demzufolge fast immer unerlässlich für lebensmittelrechtliche Fälle.

Irreführende Werbung

Schreiben Lebensmittelhersteller einem Lebensmittel Wirkungen zu, die wissenschaftlich nicht hinreichend belegbar sind, so ist dies irreführend. Irreführende Webeaussagen oder Darstellungen sind gesetzeswidrig.

Mit irreführenden Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen, darf kein Hersteller ein Lebensmittel in den Verkehr bringen. Kein Händler darf für Lebensmittel mit irreführenden Darstellungen werben.

Damit Hersteller und Händler die Qualität ihrer Waren hervorheben können, ist es allerdings erforderlich, dass sie auf die Herkunft oder auf bestimmte Eigenschaften hinweisen. In diesem Fall ist die Grenze zwischen korrekter und irreführender Werbung für uns besonders interessant.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Herkunftsbezeichnung

Die Herkunftsbezeichnung muss genau stimmen und eindeutig sein. Händler und Hersteller dürfen regionale Produkte nur mit einem Produktnamen anbieten, bei denen die Herkunft mit der Herkunftsbezeichnung des Produktnamens übereinstimmt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stufte beispielsweise die Produktbezeichnung Himalaya-Salz im März 2016 als irreführend ein. Ein Händler bewarb sein Steinsalz damit. Das Anbaugebiet des Steinsalzes lag jedoch nicht im prägnanten Himalya-Hochgebirgsmassiv selbst, sondern 200 km davon entfernt in Salt Range. Dies ordnete der BGH als Täuschung über die Herkunft eines Produktes ein.

Auch der Vertrieb von österreichischer Salami, die mit Schleifen der ungarischen Landesfarben verziert ist, ist irreführend, wenn der eindeutige Hinweis auf die österreichische Herkunft fehlt.

Wird eine falsche Vorstellung über die tatsächliche Herkunft erweckt, so ist das eine Irreführung.

Krankheitsbezogene Werbung

Ein Kater, der durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehen kann, gilt als Krankheit. Versprechen Hersteller eine Milderung des Katers durch Nahrungsergänzungsmittel, so weisen sie diesem Produkt eine krankheitsbezogene Eigenschafte zu.

Produkte mit Eigenschaften zu bewerben, die versprechen eine Krankheit zu heilen, ist allerdings verboten.

Krankheitsbezogene Eigenschaften sind Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer bestimmten Krankheit. Krankheitsbezogene Werbung ist verboten. Das heißt, es ist untersagt, durch Informationen über Lebensmittel mit Eigenschaften zu werben, die sich auf Krankheiten beziehen. Es herrscht ein Werbeverbot.

Produkten, denen die Werbung Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer bestimmter Krankheiten zuschreibt, heißt krankheitsbezogene Werbung.

Ein weiteres Beispiel für unzulässige Werbung ist die krebshemmende oder cholesterinsenkende Wirkung von grünem Tee anzupreisen.

Regeln kennen

Wer Lebensmittel herstellen und verkaufen möchte, sollte die Regeln dafür sehr gut kennen. Diese reichen von umfassenden Kennzeichnungspflichten bis hin zu den strengen Beschränkungen über die Angaben zu besonderen Produkteigenschaften.

Bei Verstößen mahnen Wettbewerber gerne ab oder es drohen sogar teure Gerichtsverfahren.

Richtig für Lebensmittel werben

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