Entwickeln Affiliates eigene Leistungen, deren Inhalt sie nach eigenem Ermessen gestalten, ist die Werbung über den Affiliate-Link in eigener Verantwortung des Affiliates

a) Der innere Grund für die Zurechnung der Geschäftstätigkeit des Beauftragten gemäß § 8 Abs. 2 UWG liegt vor allem in einer dem Betriebsinhaber zugutekommenden Erweiterung des Geschäftsbetriebs und einer gewissen Beherrschung des Risikobereichs durch den Betriebsinhaber (Anschluss an BGH,

Die für Verletzungsunterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr erstreckt sich auf identische Verletzungshandlungen

a) Der für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgebliche Begriff der „allgemein anerkannten fachlichen Standards“ im Sinne von § 9 Satz 2 HWG ist unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2 BGB und