a) Der für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgebliche Begriff der „allgemein anerkannten fachlichen Standards“ im Sinne von § 9 Satz 2 HWG ist unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2 BGB und
„Heilstein“ oder „EFM Strahlenschutz“ ist wettbewerbswidrig und verstösst gegen Heilmittelwerberecht
„Heilstein“ oder „EFM Strahlenschutz“ ist wettbewerbswidrig und verstösst gegen Heilmittelwerberecht gem § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, §§ 3, 3a UWG i. V. m. § 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 HWG Oberlandesgericht Hamm, 4 W 59/21
Influencer – Alles ist Werbung
Influencer, die sicherheitshalber alle Beiträge auf ihren Social Media Kanälen als Werbung kennzeichnen, um auf Nummer sicher zu gehen, riskieren möglicherweise trotzdem abgemahnt zu werden – und zwar von zwei Seiten. Sowohl Unternehmen, deren Produkte der Influencer kennzeichnet, als auch
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
Bei der Werbung für Lebensmittel wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, gibt der Gesetzgeber strikte Grenzen vor. Nahrungsergänzungsmittel sehen Arzneimitteln äußerlich sehr ähnlich. Der Hersteller sollte den Verbraucher jedoch nicht dazu verführen auf eine ähnliche Wirkung zu schließen. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel Den Umgang
Richtig für Lebensmittel werben
Der Gesetzgeber regelt das Lebensmittelrecht in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zweck des Gesetzes ist die Verhütung von Gefahren, um die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Außerdem möchte der Gesetzgeber den Verbraucher vor Täuschungen bewahren. Das kann
Kennzeichnung von Wasser als „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ bei Nachbehandlung des geförderten arsenhaltigen Rohwassers wettbewerbswidrig
Kein „Bio-Mineralwasser“ bei Nachbehandlung des geförderten arsenhaltigen Rohwassers Von einem als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ wird nicht nur erwartet, dass es deutlich reiner ist als herkömmliches Mineralwasser, sondern auch unbehandelt. Der Verkehr rechnet nicht damit, dass das Mineralwasser mit einen
Streit um die Nordsee
Wind, Sand und Meer, dazu viel Küste und ein Seemann und schon sind wir an der Nordsee – die beste Kulisse um Fisch zu verkaufen. Die Nordsee ist mit ihrem Charakter weltweit einzigartig und unverwechselbar. In einem aktuellen Rechtsstreit ist
Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 UWG anzusehen
a) Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist als irre-führende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 UWG anzusehen, wenn der angesprochene Verbraucher der Aufforderung die Behauptung entnimmt, er habe die Dienstleistung bestellt.