Das deutsche Wettbewerbsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts und dient dem Schutz des fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Es soll unlautere Geschäftspraktiken verhindern und sowohl die Interessen der Mitbewerber als auch der Verbraucher schützen. Das Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz
Aktuelle Änderungen im Wettbewerbsrecht (UWG) in Deutschland
Im Jahr 2024 gab es einige bedeutende Änderungen und Anpassungen im Wettbewerbsrecht, insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie durch europäische Vorgaben, die das deutsche Recht beeinflusst haben. Hier sind die wichtigsten Neuerungen: 1. Einführung strengerer Vorschriften gegen
Die Verwendung des Namens unter der Überschrift „Kunden & Referenzen“ beeinträchtigt das genannte Unternehmen im allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Ein Anspruch auf Unterlassung der Nennung als Referenzkunde setzt voraus, dass der Anspruchsgegner ein von § 823 Abs. 1 BGB geschütztes Rechtsgut oder Recht des Anspruchsstellers als Störer beeinträchtigt, keine diesbezügliche Duldungspflicht des Anspruchstellers besteht, weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind.
Zwischen einem Versandhändler und einem Logistikunternehmen besteht kein Wettbewerbsverhältnis nach § 8 UWG
Zwischen den Parteien des Rechtsstreits besteht entgegen der Auffassung des Landgerichts bereits kein Wettbewerbsverhältnis im Sinne der § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Bei der Beklagten handelt es sich nicht wie bei dem
Streit um die Nordsee
Wind, Sand und Meer, dazu viel Küste und ein Seemann und schon sind wir an der Nordsee – die beste Kulisse um Fisch zu verkaufen. Die Nordsee ist mit ihrem Charakter weltweit einzigartig und unverwechselbar. In einem aktuellen Rechtsstreit ist
Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel dürfen wegen Wettbewerbsverstosses nicht als „Hangover Shot“ bezeichnet werden
LG Berlin 103 O 32/19 – Hangover Shot vom 18.06.2019 … 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6
Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 UWG anzusehen
a) Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist als irre-führende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 UWG anzusehen, wenn der angesprochene Verbraucher der Aufforderung die Behauptung entnimmt, er habe die Dienstleistung bestellt.