LG Berlin 103 O 32/19 – Hangover Shot vom 18.06.2019 … 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6
Freiheit für billig
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Beschränkungen für Werbung und Verkauf gelockert. Können Kunden und Geschäftsleute somit hemmungslos am Wühltisch walten? Vorsicht, Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht „über den (Wühl-)Tisch gezogen werden“. Im folgenden erfahren Sie worauf
OLG Oldenburg: Abwerben von Mitarbeitern ist kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Unternehmen sind regelmäßig auf der Suche nach geeigneten Arbeitskräften. Das Abwerben von Mitarbeitern gehört dabei nicht nur zum Geschäft, sondern auch zum freien Wettbewerb. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 18. September 2015 in einem Verfahren auf einstweiligen