Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel dürfen wegen Wettbewerbsverstosses nicht als „Hangover Shot“ bezeichnet werden

LG Berlin 103 O 32/19 – Hangover Shot vom 18.06.2019 … 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6