„zzgl. Pfand“: Kein wettbewerbsverstoss bei einer Preisauszeichnung, die einer gültigen nationalen, jedoch europarechtswidrigen Vorschrift entspricht

Gesonderte Ausweisung von „Pfand“: Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einer Preisauszeichnung, die einer gültigen nationalen, jedoch europarechtswidrigen Vorschrift entspricht Entspricht die Preisauszeichnung für Waren in Pfandbehältnissen einer gültigen nationalen Vorschrift, so kann die Werbung mit einer solchen Preisauszeichnung auch dann nicht

Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google („Recht auf Vergessenwerden“) nur nach umfassender Interessenabwägung

Entscheidungen vom 27. Juli 2020 – VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18 Verfahren VI ZR 405/18: Der Kläger war Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles Defizit von knapp einer Million Euro auf;