Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG liegt auch bei systematischen Nachbau einer Vielzahl eigenartiger Erzeugnisse vor

Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG liegt auch bei systematischen Nachbau einer Vielzahl eigenartiger Erzeugnisse vor

a) Für eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne aufgrund der Annahme li-zenzvertraglicher Beziehungen sind über eine fast identische Nachahmung hinausgehende Hinweise auf mögliche lizenzrechtliche Verbindungen erfor-derlich. b) Eine Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG kommt beim systematischen Nachbau