Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Kräuter, Thymian, Heilpflanze

Bei der Werbung für Lebensmittel wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, gibt der Gesetzgeber strikte Grenzen vor. Nahrungsergänzungsmittel sehen Arzneimitteln äußerlich sehr ähnlich. Der Hersteller sollte den Verbraucher jedoch nicht dazu verführen auf eine ähnliche Wirkung zu schließen. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel Den Umgang

Richtig für Lebensmittel werben

Salz

Der Gesetzgeber regelt das Lebensmittelrecht in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zweck des Gesetzes ist die Verhütung von Gefahren, um die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen. Außerdem möchte der Gesetzgeber den Verbraucher vor Täuschungen bewahren. Das kann

Kennzeichnung von Wasser als „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ bei Nachbehandlung des geförderten arsenhaltigen Rohwassers wettbewerbswidrig

Kein „Bio-Mineralwasser“ bei Nachbehandlung des geförderten arsenhaltigen Rohwassers Von einem als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ wird nicht nur erwartet, dass es deutlich reiner ist als herkömmliches Mineralwasser, sondern auch unbehandelt. Der Verkehr rechnet nicht damit, dass das Mineralwasser mit einen

„zzgl. Pfand“: Kein wettbewerbsverstoss bei einer Preisauszeichnung, die einer gültigen nationalen, jedoch europarechtswidrigen Vorschrift entspricht

Gesonderte Ausweisung von „Pfand“: Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einer Preisauszeichnung, die einer gültigen nationalen, jedoch europarechtswidrigen Vorschrift entspricht Entspricht die Preisauszeichnung für Waren in Pfandbehältnissen einer gültigen nationalen Vorschrift, so kann die Werbung mit einer solchen Preisauszeichnung auch dann nicht

Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel dürfen wegen Wettbewerbsverstosses nicht als „Hangover Shot“ bezeichnet werden

LG Berlin 103 O 32/19 – Hangover Shot vom 18.06.2019 … 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6

Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist. Sachverhalt: Die Beklagte stellt Brot-, Back- und Konditoreiwaren her und