gekennzeichnet als Werbung

Influencer, die sicherheitshalber alle Beiträge auf ihren Social Media Kanälen als Werbung kennzeichnen, um auf Nummer sicher zu gehen, riskieren möglicherweise trotzdem abgemahnt zu werden – und zwar von zwei Seiten. Sowohl Unternehmen, deren Produkte der Influencer kennzeichnet, als auch andere Influencer könnte die vorsorgliche Werbekennzeichnung stören.

Unternehmen sehen das nicht gerne

Unternehmen möchten ihre Influencer nämlich gerne selbst aussuchen. Werbung ist ein wichtiges Werbeinstrument und transportiert das Image des Unternehmens. Das Kennzeichenrecht schützt dabei die Möglichkeit der Zuordnung eines Kennzeichens. Eigens dafür ausgewählte Influencer sollen sich dabei für das Image der Marke einsetzen und dies verbreiten.

Veröffentlich ein Influencer einen Beitrag mit Markennennung und kennzeichnet dies als Werbung, ohne mit dem Unternehmen eine Abmachung zu haben, so suggeriert der Influencer jedoch, dass er in einer Geschäftsbeziehung zu der Marke steht. Unternehmen sehen diese Vorgehensweise aber nicht gerne.

Rufausbeutung

Hat ein Influencer beispielsweise einen Internetauftritt, der nicht zum Image der Markeninhaber passt, so wird dieser seinen Ruf beschädigt sehen, wenn dieser nicht explizit in Vertrag steht mit dem Influencer. Auch das Kennzeichnen von negativen Inhalten als Werbung, in denen ein Unternehmen erwähnt wird, kann ein schlechtes Licht auf ein Markenimage werfen. Abmahnung wegen Rufausbeutung können daher folgen.

Konkurrierende Influencer

Abmahnungen drohen ebenso von anderen Influencern, Grund: Influencer könnten Follower durch die Werbekennzeichnung in die Irre führen.

Sinn des Influenzen

Das Konzept des Influenzen ist simpel: Influencer geben Einblicke in ihr Leben und verdienen ihr Geld gleichzeitig mit eingestreuter Werbung. Sie sollten daher idealerweise eine ausbalancierte Mischung aus redaktionellem Inhalt und Werbung präsentieren. Der Einblick in das Leben eines Influencers ist für Follower nämlich sehr reizvoll.

Entwertung durch zu viel Werbung

Mit der vorsorglichen Kennzeichnung aller Inhalte als Werbung entwerten Influencer ihre Beiträge allerdings, der weniger reizvolle Eindruck einer Dauerwerbung entsteht. Alle Beiträge als Werbung zu kennzeichnen kann somit dazu führen, dass Follower abspringen, da diese keine Dauerwerbeschleifen mögen.

Influencer, die geschäftsmäßig Inhalte verbreiten sind verpflichtet eine Werbekennzeichnung vorzunehmen. Eine Werbekennzeichnung ist in dem Fall immer dann erforderlich, wenn Dritte einen Beitrag wirtschaftlich initiieren.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Influencer – Alles ist Werbung

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