Regelungen zu Kennzeichnung und Werbung für bestimmte Produkte sind in der EU kein Novum. Besonders umfassend sind bereits die gesundheitsbezogenen Angaben, die sog. „Health Claims“ in der EU geregelt. 

Zum Schutz der Verbraucher sind nun neue Regelungen beschlossen worden: die Green Claims Richtlinie.

Betroffen hiervon sind umweltbezogene Aussagen wie „100 Prozent recycelt“, „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“. Diese Angaben dürfen in Zukunft nur noch dann verwendet werden, wenn eine entsprechende Zertifizierung vorgenommen wurde.

Diese Zertifizierungen werden ebenfalls europaweit einheitlich geregelt. Dies soll den ungeordneten Zuwachs vieler öffentlicher sowie privater Umweltzeichen und Siegel in den letzten Jahren beschränken.

Die neuen Vorschriften sollen insbesondere dazu beitragen, dass die Umweltaussagen in Bezug auf Produkte europaweit vergleichbar sind und somit für Verbraucher vertrauenswürdiger und nachvollziehbarer. Der europäische Verbraucher soll durch die Regelungen der Richtlinie in die Lage versetzt werden möglichst nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können.

Anlass für die Regelung war eine Studie der EU-Kommission, wonach die umweltbezogenen Schlagworte meistens vage, irreführend oder nicht fundiert sein sollen.

Sie möchten Ihre Produkte mit entsprechenden Schlagworten versehen und sind sich unsicher, ob die Nutzung zulässig ist? Neben den allgemeinen kennzeichenrechtlichen Fragestellungen von Markenrecht bis „Health Claims“ berät das Team von horak. Rechtsanwälte Sie auch gern in den Belangen der „Green Claims“.

Green Claims Richtlinie – Neue Regelungen in der EU für umweltbezogene Aussagen
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