
Das Werberecht unterliegt ständigen Veränderungen.
Sonderrechte im Wettbewerbsrecht
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich insbesondere durch die Rechtsprechung und die Gesetzgebung innerhalb des Wettbewerbsrechts einige Sonderrechtsgebiete gebildet. Von den zahlreichen, besonderen Rechtsthematiken werden hier die nachfolgenden herausgegriffen:
Vergleichen Sie? Vergleichende Werbung ist im Grundsatz zulässig.
Werbung nach Wegfall des RabattG und der ZugabeVO. Was wurde erlaubt, was bleibt verboten ?
Lebensmittel: Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt zu werden. Doch die Abgrenzung eines Nahrungsergänzungsmittels zum Arzneimittel ist oft sehr schwierig und entscheidet gleichwohl über die Verkehrsfähigkeit und Werbemöglichkeiten. So enthält das Lebensmittelrecht eigene wettbewerblich relevante Normen; zudem kann die allgemeine Fallgruppe “Vorsprung durch Rechtsbruch” bei Verstoss gegen lebensmittelrechtliche Regelungen vorliegen.
Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz oder apothekenrechtliche Bestimmungen sind in einem – werberechtlich – sensiblen Querschnittsbereich liegende Normen, die auch im Lichte der Gesundheitsreform(en) besondere Bedeutungen aufweisen.
Der Markt der Kosmetika ist stark umkämpft. Gerade durch an sich einfache Verstösse gegen kosmetikrechtliche Bestimmungen wird dies besonders belegt. Denn in diesem Bereich finden viele wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen unter dem Blickwinkel “Vorspung durch Rechtsbruch” (gegen kosmetikrechtliche Bestimmungen) statt.
Ähnliche Beiträge