Was Sie mit Ihrer Anmeldung einreichen müssen
In Ihrer Markenanmeldung müssen Sie
- den oder die Markenanmelder nennen
- die gewünschte Marke angeben
- ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (erstellen wir) einreichen.
Was Sie zum Anmelder und Vertreter wissen müssen
Es sind vollständige Angaben zum Anmelder erforderlich:
- Wenn Sie als juristische Person anmelden, geben Sie bitte den Firmennamen und die Anschrift des Unternehmens wie im Handelsregister eingetragen an.
- Ist der Anmelder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, benennen Sie den oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter.
- Haben Sie ein Gewerbe angemeldet, geben Sie sich bitte als natürliche Person an.
Bitte beachten Sie: Vertretungen sind grundsätzlich Rechtsanwälten und Patentanwälten vorbehalten.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland gilt: Wenn Sie – auch als deutscher Staatsangehöriger – im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung haben, sind Sie ein auswärtiger Anmelder. Dann benötigen Sie uns als Rechtsanwälte/Fachanwälte/Patentanwälte als Vertreter.