In jüngster Zeit haben mehrere Entscheidungen das Wettbewerbsrecht in Deutschland und der Europäischen Union maßgeblich geprägt. Nachfolgend werden einige dieser Urteile beschrieben:

1. Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 23. April 2024 (Az.: II ZR 99/22)

  • Entscheidungsname: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer
  • Normen: § 74 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch)
  • Beschreibung: Der BGH entschied, dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sind. Insbesondere müssen sie angemessen in Zeit und Umfang sein und dürfen die berufliche Tätigkeit des Geschäftsführers nicht unverhältnismäßig einschränken.

2. Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteil vom 4. Oktober 2024 (Rechtssache C‑21/23)

  • Entscheidungsname: Abmahnung von Datenschutzverstößen durch Wettbewerber
  • Normen: Art. 80 Abs. 2 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
  • Beschreibung: Der EuGH stellte fest, dass Mitbewerber berechtigt sind, Datenschutzverstöße von Konkurrenten abzumahnen und Unterlassungsklagen einzureichen. Dies stärkt die Durchsetzung des Datenschutzrechts im Wettbewerbsumfeld.

3. Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 24. Oktober 2024 (Az.: I ZR 193/23)

  • Entscheidungsname: Staatsferne der Presse – Kostenlose Anzeigen durch Landkreise
  • Normen: Art. 5 Abs. 1 GG (Grundgesetz), § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
  • Beschreibung: Der BGH entschied, dass Landkreise keine kostenlosen Anzeigenblätter herausgeben dürfen, da dies gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt und den Wettbewerb verzerrt.

Aufgaben von Werberechtlern in diesem Kontext:

  • Beratung: Werberechtler beraten Unternehmen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbemaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs- und Datenschutzrecht.
  • Prüfung von Werbemaßnahmen: Sie überprüfen geplante Werbekampagnen auf ihre rechtliche Zulässigkeit, um Verstöße gegen das UWG oder die DSGVO zu vermeiden.
  • Vertretung in Rechtsstreitigkeiten: Bei Abmahnungen oder Klagen wegen unlauterer Werbung oder Datenschutzverstößen vertreten Werberechtler die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht.
  • Schulung und Compliance: Sie führen Schulungen durch und entwickeln Compliance-Programme, um sicherzustellen, dass Unternehmen die aktuellen rechtlichen Anforderungen im Werberecht einhalten.

Diese Entscheidungen verdeutlichen die dynamische Entwicklung des Wettbewerbsrechts und die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Werbemaßnahmen kontinuierlich rechtlich überprüfen zu lassen.

Entscheidungen im Wettbewerbsrecht in Deutschland und der Europäischen Union

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