Was Sie mit Ihrer Anmeldung einreichen müssen

In Ihrer Markenanmeldung müssen Sie

  • den oder die Markenanmelder nennen
  • die gewünschte Marke angeben
  • ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (erstellen wir) einreichen.

Was Sie zum Anmelder und Vertreter wissen müssen

Es sind vollständige Angaben zum Anmelder erforderlich:

  • Wenn Sie als juristische Person anmelden, geben Sie bitte den Firmennamen und die Anschrift des Unternehmens wie im Handelsregister eingetragen an.
  • Ist der Anmelder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, benennen Sie den oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter.
  • Haben Sie ein Gewerbe angemeldet, geben Sie sich bitte als natürliche Person an.

Bitte beachten Sie: Vertretungen sind grundsätzlich Rechtsanwälten und Patentanwälten vorbehalten.

Bei Anmeldungen aus dem Ausland gilt: Wenn Sie – auch als deutscher Staatsangehöriger – im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung haben, sind Sie ein auswärtiger Anmelder. Dann benötigen Sie uns als Rechtsanwälte/Fachanwälte/Patentanwälte als Vertreter.

Welche Informationen benötigen wir, um Ihre Marke anzumelden?
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