horak . Rechtsanwälte
Mit Hilfe des Formulars können Sie eine Homepage anwaltlich prüfen lassen. Wir leiten sodann die notwendigen Schritte ein. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Bestätigung der Bearbeitung.
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(bitte geben Sie die zu prüfende Second Level Domain nebst Top Level Domain ein, also z.B. werberechtler.de)
(Geben Sie bitte zumindest die Leistungen oder das Produkt an, das mit dem Homepage unterstützt werden soll; beschreiben Sie also möglichst ausführlich, für welche Zwecke die Homepage eingesetzt werden soll und nennen auch eine erst zukünftig geplante oder mögliche Verwendung sowie Ihre Zielgruppe)
(Bitte nennen Sie uns ggfs. - soweit vorhanden - Ihre eigenen Bedenken oder Hinweise)
(Bitte geben Sie an, ob Sie über Änderungen der Rechtslage betreffend Homepages informiert werden wollen)
Ja.
(wettbewerbsrechtliche Prüfung der Homepage mit bis zu 20 Unterseiten, ohne Prüfung etwaiger AGB, Vertragsbestandteile oder sonstiger Rechtsfragen; ggfs. weiteres Verfahren nach Aufwand)
ab 190 EUR*
Dieses Formular wird per e-Mail versendet. Nach dem Absenden werden Sie nicht auf eine andere Seite weitergeleitet. Das Absenden war erfolgreich, wenn Sie keine Fehlermeldung erhalten. Die obigen Daten können Sie uns natürlich auch telefonisch durchgeben, faxen oder - auch mit Ihren Anmerkungen - per e-Mail übermitteln.
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Rechtsanwalt M. Horak, LL.M. · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Tel 0511/357356-0 · Fax 0511/357356-29 · Mail info@werberechtler.de
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